Schulpsychologin

Schulpsychologin – Wer ist das?

 Für die Realschule Hilpoltstein zuständig ist:
Ein Bild, das Person, Menschliches Gesicht, Kleidung, Lächeln enthält.

KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.
Franziska Röhrl, Schulpsychologin und Mathe/IT Lehrkraft
Gesprächstermine werden individuell vereinbart, aber bitte nur nach vorheriger telefonischer Verständigung.
Telefonsprechzeit: Montag 11:00-11:45 Uhr
Tel.: 09171/817008
Büro: Zimmer OU03
E-Mail: roehrl@rea-hip.de

Was tut eine Schulpsychologin?

Ich bin Ansprechpartnerin für alle psychologischen Anliegen, die die Schule und das schulische Umfeld betreffen. Dies können zum Beispiel sein:

  • (Lese-)Rechtschreibstörung
  • Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • Prüfungsangst und Schulangst
  • Disziplinprobleme
  • Persönliche Probleme und Krisen
  • Vermittlung von weiterführenden Adressen, z.B. von anderweitigen Beratungseinrichtungen, Psychologen, Fachärzten, Therapeuten, …

    Was sollte ich über die Beratung bei einer Schulpsychologin wissen?

    Als Schulpsychologin unterliege ich einer gesetzlichen Schweigepflicht, ähnlich wie ein Arzt. Die Beratung ist daher stets vertraulich, immer kostenfrei und freiwillig.

    An wen kann ich mich noch wenden?

    Gerne können Sie sich bei Fragen oder Problemen an die Beratungslehrkraft Sibylle Neumann (neumann@rea-hip.de
    oder die Schulsozialarbeiterin Ulla Heiden wenden.
    Aber auch die Staatliche Schulberatungsstelle Mittelfranken (http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/mittelfranken/) kann ein Ansprechpartner für Sie sein.

    Verdacht auf eine Lese- Rechtschreibstörung – Was tun?

    Wenn ein Verdacht auf eine Lese-Rechtschreibstörung vorliegt, dann wenden Sie sich gerne an mich oder an unser LRS-Tandem Sibylle Neumann (neumann@rea-hip.de) und Sabine Stromberger (stromberger@rea-hip.de).

    Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ein neuer Antrag auf Nachteilsausgleich bei jedem Schulwechsel gestellt werden muss und beachten Sie das jeweilige Ablaufdatum Ihres von der Schule ausgestellten Bescheids, damit Sie rechtzeitig eine Neuüberprüfung beantragen können, falls der Bescheid nicht bis zum Ende der Realschulzeit gilt. 
    Ein Rückzug des Antrags auf Nachteilsausgleich ist jeweils nur in der ersten Schulwoche möglich. Wenn in dieser Woche der Schulleitung kein schriftlicher Antrag auf Beendigung des Nachteilsausgleichs und Notenschutzes vorgelegt wird, gilt der Bescheid aus den Vorjahren für ein weiteres Schuljahr oder bis zu seinem Ablaufdatum.

    Formulare bzgl. Lese- Rechtschreibstörung

    Antrag

    Verzicht

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